Sämtliche Preise unseres Angebotes verstehen sich, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist, ausschließlich aller baulichen Nebenarbeiten wie Stemm-, Maurer-, Erd-, Elektriker-, Tischler- und Isolierarbeiten.
Transport- und Kranarbeiten, wenn diese im Angebot enthalten sind, gelten nur, wenn die Baustelle befahrbar ist.
Wasser zum Befüllen und Abdrücken der Heizungsanlage sowie Strom für die Werkzeuge müssen bauseits gestellt werden.
Tank- und Heizraum müssen bauseits den Vorschriften entsprechend hergerichtet werden. Baugenehmigungen sind vom Bauherrn einzuholen. Gebühren für Genehmigungen und Abnahmen gehen zu Lasten des Bauherrn. Bei Demontagearbeiten wird das Altmaterial ohne Vergütung abgefahren und entsorgt. Der Ausbau, die Abfuhr und die Entsorgung von Sondermüll wie Asbest, Kältemittel, Altöl, usw. wird gesondert als Zusatzkosten in Rechnung gestellt.
Bei der Erneuerung von Wärmeerzeugern, wie z. B. Kesselanlagen oder Gasthermen muß der vorhandene Schornstein vom Bezirks-Schornstein-fegermeister überprüft und freigegeben werden. Bei einer Durchfeuch-tungsgefahr wegen einer eventuellen Taupunktunterschreitung muß der Schornstein saniert werden. Die Kosten trägt der Bauherr.
Bei der Installation von Gas-Brennwertgeräten ist das Abwassersystem auf Kondensatbeständigkeit zu Prüfen. Bei nicht kondensatbeständigem System muß kostenpflichtig eine Neutralisation installiert werden. Die Gewährleistung unserer Arbeiten richtet sich grundsätzlich nach der VOB, bzw. nach den Garantiebedingungen unserer Vorlieferanten. Bei Reparaturarbeiten müssen Reklamationen innerhalb von 8 Tagen gemeldet werden. Bei Arbeiten größeren Umfangs oder bei Arbeiten über einen längeren Zeitraum behalten wir uns vor, Abschlagsrechnungen auszustellen. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug von Skonto. Abweichungen von unseren Bedingungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.